Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

thorben @, Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

Genau, die Zweitwohnung ist ein Zimmer in der elterlichen Wohnung.
Danke für den Hinweis auf das Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen.

Allerdings ist in dem Urteil die Rede von "In der elterlichen Wohnung weiterhin wohnende erwachsene Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung befinden".

Das trifft auf mich nicht zu. Was nun>

In dem Bescheid, werde ich aufgefordert die Steuererklärung nachzureichen. Muss ich dem Folge leisten, oder reicht einen schriftlichen Einspruch gegen dem Bescheid> (mit dem Steueramt sprechen halte ich für ungünstig, wie soll ich dann später beweisen können, dass die Frist eingehalten wurde>)

Und wie widerspricht man einen solchen Bescheid>

Gruß,

Thorben


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