Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

Bjoern @, Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6232 Tagen) @ thorben

Hallo,

das mit dem Innehaben müsste doch allgemein gelten, oder Christian>>

direkt zu Berlin: § 2 (3)BlnZwStG: "Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt."

da dein Kinderzimmer (hoffentlich) nur aus einem Raum besteht, liegt schon mal keine "Gesamtheit von Räumen" vor. der begrifflichen Logik folgend, sind damit mehrere Räume gemeint

weiterhin dürfte das Kinderzimmer den bauordnungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen. da mal bitte googeln, was die Berliner Bauordnung für Mindestanforderungen vorgibt.


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