Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

Bjoern @, Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

denke daran, dass bei ihm die Finanzgerichtsbarkeit gegeben ist ... insofern dürften die Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur begrenzt von Bedeutung sein.

was jedoch nichts daran ändert, dass es ohne innegehabte Erstwohnung keine ZWS geben darf!


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