Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

Christian @, Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6188 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
» das mit dem Innehaben müsste doch allgemein gelten, oder Christian>>
Du sagst es, … müsste …
Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, der mit Nebenwohnung gemeldet ist. Muss man nur glauben – und es gibt viele, die das glauben, jedenfalls mehr als man glauben wollte.
So gesehen, ist das Gelsenkirchener „Kinderzimmerurteil“ eines der Übleren in der ZWSt-Geschichte der deutschen Länder. Mit Recht wird es von immer mehr Städten ignoriert.
Gruß
Christian


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