HILFE

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 6022 Tagen) @ -Katha_

»Hallo Katharina,
ich gehe davon aus, dass Du in München mit Nebenwohnung gemeldet bist und Deine melderechtliche Hauptwohnung das Zimmer in der Wohnung deiner Eltern ist.
Wenn Du Dich gegen den Bescheid wehren willst, musst Du
1. Fristgerecht Widerspruch einlegen, weil Du keine Zweitwohnung innehast.
2. Fristgerecht die Aussetzen der Verfahrens und des Vollzugs bis zur Rechtskraft der anstehenden Entscheidung des BVerwG beantragen.
Das Alles kann in einem Schreiben erfolgen. Wichtig ist die Einhaltung der Frist. Dann ist die Stadt am Zug; ggf. musst Du beim VerwG klagen.
Von Bedeutung wäre noch, ob Du das Zimmer in München „innehast“ – anders gesagt: existiert ein Mietvertrag> Wie wurde der Betrag von 300 EURO für 2008 berechnet>
Ansonsten: Deine Meldung mit Nebenwohnung in München ist vermutlich falsch.
Noch Fragen
Gruß
Christian


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