HILFE
hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich bin nebenwohnsitzlich in München gemeldet, da ich noch Ausbildungsbeihilfe beziehe, die ich ja, wenn ich hauptwohnsitzlich in München gemeldete wäre, keine mehr bekommen würde, zu mindest hat man mir das so erklärt.
Gilt denn meine "Wohnung" als eigene Wohnung. Ich bin ja nicht Hauptmieter, sondern Wg-Mieter.
Bei Punkt eins steig ich nicht so durch: "Fristgerecht Widerspruch einlegen, will Du keine Zweitwohnung innehast". der Widerspruch ist mir klar, aber der Rest ist mir ein Rätsel.
Ja der Mietvertrag wurde bei meinem Einzug bzw. im Vorfeld unterzeichnet.
In dem Schreiben heißt es: Steuerfestsetzun für das Jahr 2008: vom 01.01.2008 bis 31.12.2008, Anzahl der Monate 12; monatliche Nettokalkmiete 290,00; anteilige jährliche Nettokalkmiete: 34800,00; weiter heißt es: Steuersatz in % 9; Änderung 313,00Euro.
Ich hab in mehreren Berichten gelesen, dass doch ein Zimmer bei den Eltern nicht als Hauptwohnung in diesem Sinne gilt; die Stadt sagt aber noch in diesem Bescheid:" Für die Zweitwohnungssteuerpflicht für die o.g. Nebenwohnung ist unerheblich, dass Sie an Ihrem Hauptwohnsitz in der Wohnung Ihrer Mutter ein Zimmer bewohnen." weiter heißt es: " Nach der derzeitigen Rechtslage ist für die Zweitwohnungssteuerpflich ebenfalls unerheblich, dass Sie sich in der Ausbildung befinden".
Warum müssen Studenten nichts zahlen und Azubis schon> Diese Steuer greift in mein Existenzminimum ein. Und ich kann diesen Betrag einfach nicht zahlen.
In wie fern ist meine Meldung als NEbenwohnung falsch>
katharina
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