HILFE

Christian @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
die Frage nach dem Alter - Hallo ihr beiden - darfst Du uns beiden stellen. Ich beantworte sie Dir sogar: über 18.:-D
Bei der ZWSt gilt nichts generell – jede Kommune hat ihre eigenen Pferdchen, denen sie Zucker gibt. Bei Satzungen, die an das Melderechts anknüpfen – und welche tut das eigentlich nicht – kann man als Minderjähriger allerdings mit guter Aussicht auf Erfolg über Art. 6 GG klagen. Ansonsten muss jeder zahlen (ohne Ansehen der Person sozusagen).:-D
Für das Innehaben von mehr als einer Wohnung hat das BVerfG festgestellt, dass man dadurch in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit demonstriert. Für die Satzungen, die sich mit dem Innehaben der Nebenwohnung begnügen hat das BVerfG das nicht festgestellt. Es ist auch nicht raus, ob das BVerfG mit der melderechtlichen Wohnungsdefinition als Ausgangspunkt für den Steuertatbestand so glücklich wäre. Einen umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt wird, als Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf "Wohnen" zu bezeichnen, deren Innehabung/Nutzung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit demonstrieren soll, ist schon ganz schön unverfroren und Zeichen schäbiger Gesinnung. :-D
Der Tanz um das Existenzminimum hat dabei für mich eher rituelle Bedeutung. Widerspruchsfrei ist das mit dem Existenzminimum sicherlich nicht. Siehe z.B. ZWSt bei Wohngeldempfängern rechtmäßig (Mainz), Zuschuss für Kriegsdienstverweigerer (Köln), Mindesteinkommen (Bayern). Aber es gilt: Wer mehr als eine Wohnung innehat, bringt, indem er Aufwand betreibt, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich. Ob sich jemand einen Aufwand (incl. Steuern) leisten kann oder nicht, ist völlig. Deswegen ist das „Existenzminimum“ m.E. kein zugkräftiges Argument – da läuft die Front anders.

Katherina hat aber keine zwei Wohnungen inne und hat damit keine Zweitwohnung nach den Vorgaben des BVerfG. Demzufolge ist ihre diesbezügliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben bzw. steht überhaupt nicht zur Debatte.

Gruß
Christian


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