HILFE
Hallo Katharina,
vorab eine Bitte:
Lässt sich die in Deutschland übliche Groß- und Kleinschreibung einigermaßen einhalten> Es mag ja bequem sein, so zu schreiben, aber es ist unbequem und unangenehm, so was lesen zu müssen. Manches wird sogar unverständlich.
Musste sein, sorry.
Was den Widerspruch angeht, solltest Du wissen:
1. Steuergegenstand ist in München das Innehaben einer Nebenwohnung – das ist nach den Vorgaben des BVerfG nicht zulässig.
2. Unwissenheit ist kein Grund.
3. Wo kommen plötzlich
„nichtkorrekteaussagenvonverschiedenenpersonen“ her> Davon war bisher nicht die Rede.
4. Wenn eine Steuer nicht berechtigt ist und Du sie trotzdem zahlst, ist das Deine Entscheidung, und Du tust das freiwillig.
5. Mir ist immer noch nicht klar, gegen was Du eigentlich Widerspruch einlegen willst. Oder willst Du damit sagen, das Du den Steuerbescheid zwar bedienen musst, dagegen aber Widerspruch einlegen willst>
Gruß
Christian
gesamter Thread: