ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!
Hallo Benfried,
ich glaube, dass die Kölner nicht wissen, was sie tun, habe ich schon mal gesagt.
Sie sollten ihre eigene Satzung mal genauer lesen. Dort steht in § 2 Abs. 1
„Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient, …“
Im Untermietvertrag dürfte wohl klar geregelt sein, dass Dir der Anteil Deines Freundes nicht als Nebenwohnung (als Nebenwohnsitz allerdings schon) dienen konnte, weil er die alleinige Verfügungsgewalt über diesen Anteil hatte.
Was Du nicht schreibst:
Ist das Schreiben der Stadt Köln ein Steuerbescheid oder nur eine Ankündigung>
Was ist mit Deiner melderechtlichen Hauptwohnung>
War Köln wirklich Dein Nebenwohnsitz>
Von den Antworten auf diese Fragen hängt ab, was Du machen kannst/musst.
Übrigens: War Dein Freund für diesen Wohnungnsanteil gemeldet> Wenn ja, war es seine alleinige Wohnung oder seine Nebenwohnung>
Gruß
Christian
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Benfried,
02.09.2008
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