ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!

Christian @, Mittwoch, 03.09.2008 (vor 6639 Tagen) @ René

Hallo René,
» [blockquote](4) [..] Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer
» Nebenwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt
» wird.[/blockquote]

» Die Frage ist wieder, was vorrübergehend ist. Aber hier klingt es ja nach Jahren...

Wieder eine der unsinnigen Normen in der (Kölner) Satzung. Wenn ein umschlossener Raum anderweitig - also nicht zum Wohnen oder Schlafen - genutzt wird, ist er per Definition keine Wohnung mehr, weder melderechtlich noch zwst-rechtlich.
Sollte sich das "anderweitig" auf die Nebenwohnung beziehen, wird es vollends idiotisch. Denn wenn aus einer Nebenwohnung eine alleinige oder Hauptwohnung wird, hat sie "ihre Eigenschaft als Nebenwohnung" verloren.
Allenfalls kann man daraus Rückschlüsse ziehen, mit welcher Sorgfalt beim Abschreiben von Mustern gearbeitet wird.

Übrigens: Wenn Bernfried bereits einen Steuerbescheid haben sollte, hilft nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht (Stichwort: Bürokratieabbau in NRW).
Gruß
Christian


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