ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!

René ⌂ @, Dienstag, 02.09.2008 (vor 6182 Tagen) @ Benfried

Aus meiner Sicht schlägt hier Köln auch etwas über die Stränge. Am besten noch einmal einen Blick in die Satzung werfen:

[blockquote](1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient,
b) der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient [..]
(2) [..] Wird der Wohnungsanteil eines an der Gemeinschaft beteiligten Eigentümers oder Hauptmieters unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, ist der Wohnungsanteil Zweitwohnung, wenn er dem Dritten als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes dient.
[/blockquote]

Der Paragraph 1a trifft erst einmal auf dich zu. In diesem Kontext geht es auch nicht um Untermiete. 1b und 2 regelt praktisch nur, wenn der Untermieter einen Nebenwohnsitz und erklärt die konkrete Berechung der Größe. Es ist leider nicht festgelegt, wie der umgekehrte Fall aussieht. (Theoretisch wäre auch so ein Konstrukt rein denkbar, daß ein Untermieter mit Nebenwohnung dann doppelt besteuert werden könnte.)

Wenn man hier mit dem Stichwort Steuergerechtigkeit kommt und den Paragraph 2 zitiert, sollte das eigentlich deutlich sein. Möglichweise wird dann nicht genau 3/5 und 2/5 aufgeteilt.

Zu beachten ist maximal noch:

[blockquote](4) [..] Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Nebenwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt wird.[/blockquote]

Die Frage ist wieder, was vorrübergehend ist. Aber hier klingt es ja nach Jahren...


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