ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!
» Die vorübergehende andersweitige Nutzung ist aber fast überall so
» geregelt.
Das ändert doch nichts daran, dass (nicht nur) diese Norm im Zusammenhang mit der melderechtlichen Wohnungsdefinition absolut schwachsinnig ist.
Gruß
Christian
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Benfried,
02.09.2008
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