ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!

Christian @, Freitag, 05.09.2008 (vor 6179 Tagen) @ René

Hallo René
das „vorübergehend“ stört mich gar nicht so sehr und ist bei einer unsinnigen Norm auch unwesentlich.
Von „schwammig“ kann ansonsten keine Rede sein.
Wenn ich in Köln mit Nebenwohnung gemeldet bin (ob das dann Nebenwohnsitz ist oder nicht spielt dabei keine Rolle), ist diese Nebenwohnung für das Kassen- das Steueramt eine Zweitwohnung. Ziehe ich aus der Nebenwohnung aus und melde konsequenterweise die Nebenwohnung ab, hat sie nicht nur „ihren Charakter als Nebenwohnung verloren“, sie ist ganz schlicht und einfach keine mehr. Da spielt es überhaupt keine Rolle, wenn ich den umschlossenen Raum nun anderweitig nutze, z.B. zur Lagerung von sauren Drops, die ich an die Stadtverwaltung verkaufen will. Damit bleibe ich zwar Inhaber einer Zweitwohnung à la BVerfG, diese ist für die Kölner aber nicht steuerbar, da sie nicht als Nebenwohnung dient.
Merke:
Wer eine Nebenwohnungsteuer erhebt, darf seine Satzung nicht bei anderen abschreiben, die wenigstens annähernd eine Zweitwohnungsteuer erheben. Es vergrößert nur den Unfug.

Die Unsinnigkeit dieser Satzungsnorm dürfte allerdings das Kölner VG („V“ steht hier für „Verwaltung“) u.U. nicht daran hindern, den Wortlaut der Satzung als nebensächlich hinzustellen und eine gegenteilige Auslegung zu erkennen.
Was die Erhöhung der Bürokratie angeht: Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen.
Gruß
Christian


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