ZWSt. in Köln - HILFE! Drei Jahre WG und vieles unklar!
» Das ändert doch nichts daran, dass (nicht nur) diese Norm im Zusammenhang mit der melderechtlichen Wohnungsdefinition absolut schwachsinnig ist.
Mal jenseits der Tatsache, daß diese Regelung schwammig ist (sie hätte eine konkrete Zeitspanne nennen sollen), halte ich diese Regelung nicht für so schwachsinnig. So, wie du auf der einen Seite erst nach einer bestimmten Anzahl Monaten (zwei bis sechs) übrhaupt einen Nebenwohnsitz anmelden mußt (und sonst keine bezahlen brauchst), so kann es ja auch eine Lücke geben. Es würde nur die Bürokratie erhöhen, wenn du jede kurzzeitige Abwesenheit rausrechnen möchtest.
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Benfried,
02.09.2008
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