VG Augsburg

Yvonne Winkler @, Freitag, 09.06.2006 (vor 7013 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Einspruch!

Das VG entscheidet (nur) über
» vorgebrachte Argumente und zieht von sich aus im Eilverfahren die
» Rechtmäßigkeit der nicht angegriffenen Satzung nicht in Zweifel (Ausnahme:
» VG Lüneburg) .

Das VG hat einen Amtsermittlungsgrundsatz und entscheidet nicht nur über vorgebrachte Argumente, sondern prüft von Amts wegen! auch im Eilverfahren.

Gruß
Yvonne


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