VG Augsburg

Yvonne Winkler @, Freitag, 09.06.2006 (vor 7012 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

» Habe wahrscheinlich wieder mal zu kurz formuliert und wäre bei
» "nichtmündlicher" Verhandlung auf die S... gefallen. Dazu braucht man eben
» Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Für irgendetwas müssen die ja auch gut sein, sonst könnte jeder alles selbst machen ;-)

» Als juristischer Laie beziehe ich mich auf den (nicht nur) in Eilverfahren
» stetig so oder in anderer Form wiederkehrenden Satz:
»
» "Dies hat zur Folge, dass vordringlich nur die Einwände berücksichtigt
» werden können, die der Rechtsschutzsuchende selbst gegen die
» Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheids vortraägt, es sei denn, dasss sich
» andere Fehler bei summarischer Prüfung als offensichtlich aufdrängen."
»
»
» Hinter "vordringlich", "summarischer Prüfung" und "offensichtlich
» aufdrängen" verbirgt sich wohl der Amtsermittlungsgrundsatz und das
» Prüfen von Amts wegen>

Jo, so kann man das sehen

» Gibt es unter dem Aspekt der Unabhängigkeit eines Richters vielleicht
» einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis bzw. einen recht weiten
» Ermessensspielraum bei dem, was sich Euer Ehren als offensichtlich
» aufdrängen müsste>

Ja, da kann ich leider nicht widersprechen. In der Praxis sieht es wahrscheinlich eher so aus, wie Du das oben beschreibst. Sollte es aber nicht!

» Für das, was ein OVG für vordringlich, summarisch usw. hält, habe ich ein
» hübsches Beispiel parat: OVG NRW 14 B 778/04 vom 12.5.2004 - die Klägerin
» hat danach leider aufgegeben.

Ich schau es mir gelegentlich mal an.

» Die Befindlichkeit von Richtern sollten wir aber nicht ausdiskutieren.

Da dürfte es auch eine zu große Variationsbreite geben...

Gruß in die Eifel

Yvonne


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