VG Augsburg
Hallo Stefanie
» Dann bin ich wirklich gespannt, woran die die Melderechtswidrigkeit festmachen.
Nun, das Melderecht ist recht präzise - für seine Zwecke, und ich halte es schon für möglich, dass der Kläger in A. sich im konkreten Einzelfall falsch gemeldet hat - zumal in Bayern. Jedes Bundesland hat so seine kleinen Besonderheiten.
» Die können nicht einfach unterstellen, dass ein Student seinen Hauptwohnsitz in der Unistadt nehmen muss, es gibt da definitiv Ausnahmen.
Tun sie aber - und das ganz bewusst.
Wegen Wohnsitz: bitte bei Thomas "Diskusion Meier/Juhre" nachlesen. Denn umgekehrt ist es richtig. Ein Student gründet an seinem Studienort üblicherweise überhaupt keinen Wohnsitz (siehe "Tilly"). Das hat aber mit dem Melderecht nichts/nur am Rande zu tun.
Der Begriff "Wohnsitz" ist hier einfach falsch. Bei den meisten Kommunen unterstelle ich diesbezüglich Vorsatz, bei den Betroffenen Unkenntnis (die schützt nun mal auch vor der Zweitwohnungsteuer nicht).
Gruß
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