ZWS in Essen

Alfred @, Freitag, 10.07.2009 (vor 6278 Tagen) @ Siggi

Eine Klage lohnt sich vermutlich nicht bzw. dürfte sich ziemlich langwierig gestalten.
Die Nebenwohnung in Essen ist eine „echte“ Zweitwohnung. Da bliebe nur eine grundsätzliche Klage wegen der allgemeinen Verfassungswidrigkeit der Satzung ggf. kombiniert mit Art. 6 Abs. 1 GG. Die dürfte aber in NRW und auch beim BVerwG erfolglos bleiben und wie das BVerfG in diesem Fall entscheidet, steht in den Sternen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG müsste eine Beschwerde erfolgreich sein. Aber der Weg bis dahin ist ziemlich mühsam.
Sorry.


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