ZWS in Essen

Alfred @, Montag, 13.07.2009 (vor 6275 Tagen) @ Siggi

Wenn nicht „Steuerbescheid“ darüber und am Ende eine „Rechtsbehelfsbelehrung“ steht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, was die Frage der Stadt soll.
Wenn die Höhe der Steuer falsch berechnet ist, sollte man das der Stadt auf jeden Fall mitteilen. Zusätzlich immer der schmale Satz: „…. weise ich sie darauf hin, dass sie in meinem Fall die Zweitwohnungsteuer in verfassungswidriger Weise von meiner überwiegenden Ortsabwesenheit abhängig machen.“
Mehr ist vertane Liebesmühe. Und dafür einen Rechtsanwalt nehmen ist rausgeschnissenens Geld. Die Stadt wird den Bescheid auf jeden Fall erlassen, und dann - aber auch erst dann - kann man klagen. Rechtsanwalt ist auch dann noch nicht erforderlich.


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