ZWS in Essen

Alfred @, Montag, 20.07.2009 (vor 6270 Tagen) @ Siggi

Was das sein soll, da es anscheunend kein Steuerbescheid ist, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall solltest Du antworten, sinngemäß etwa:

Die Essener "Zweit"wohnungsteuersatzung ist nach den Entscheidungen des BVerfG keine rechtmäßige Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer. Meine Heranziehung zu einer Nebenwohnungsteuer - weil ich mich nicht überwiegend im Stadgebiet aufhalte - wäre verfassungswidrig".

Daraufhin kommt der Steuerbescheid, dann erst kannst/musst Du beim VG Gelsenkirchen klagen. Die Klage wird abgewiesen, dagegen kannst Du Berufung beim OVG NRW beantragen. Der Antrag wird abgelehnt und dann ist der Weg zum BVerG frei. Das wird dann hoffentlich Recht für Recht erkennen.

Ob mit einer Entscheidung des BVerfG der Unfug mit der Nebenwohnungsteuer dann eine Ende hat, ist eine andere Frage.

Ob Du diesen Weg gehen sollst> Da bin ich insofern ein schlechter Ratgeber, weil es für mich eine Prinzipienfrage ist.


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