ZWS in Essen

Alfred @, Sonntag, 12.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Rebell

Zu diesem „rebellischen“ Ausfall am Rande bemerkt:

Hinsichtlich der Kompliziertheit deutscher Steuergesetze gehe ich durchaus d’accord. Bezüglich der Raffgier und Borniertheitskrupelloser Kommunalpolitiker, die unverantwortlich mit Steuergeldern umgehen, würde ich sogar noch einen draufsetzen. Was einige Gerichte betreiben, bezeichnen manche Leute eher als akrobatisch denn als loyal. Was aber nichts daran ändert, dass eine ZWSt nach den Vorgaben des BVerfG eine zulässige örtliche Aufwandsteuer ist, die bei entsprechender Ausgestaltung von den Kommunen erhoben werden darf. Da sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Und was den ehrenwerten Prof. Dr. H.-W. Bayer angeht: Von mir aus könnte der noch viel mehr gefrustet sein. Wer stolz darauf ist und sich damit brüstet eine neue Steuer erfunden zu haben, steht für mich in einer ganz besonderen Ecke.

Ansonsten dürfte dieser „rebellische“ Ausfall für S. nicht besonders hilfreich - noch nicht einmal tröstend - sein.


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