ZWS in Essen
Klar ist das zum Schutz der Familie, aber so ein Fall ist vom BVerfG noch nicht abgesegnet, weshalb sich die Verwaltung auf den Standpunkt stellen wird, dass nur der Fall der zusammenlebenden Eheleute, die berufsbedingt eine Zweitwohnung brauchen, von der Veranlagung ausgenommen wird.
Bei den Gerichten kommt es darauf an. Allerdings würde ich in NRW keine Wunder erwarten.
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