ZWS in Essen
» Eine Klage lohnt sich vermutlich nicht bzw. dürfte sich ziemlich langwierig
» gestalten.
» Die Nebenwohnung in Essen ist eine „echte“ Zweitwohnung. Da bliebe nur
» eine grundsätzliche Klage wegen der allgemeinen Verfassungswidrigkeit der
» Satzung ggf. kombiniert mit Art. 6 Abs. 1 GG. Die dürfte aber in NRW und
» auch beim BVerwG erfolglos bleiben und wie das BVerfG in diesem Fall
» entscheidet, steht in den Sternen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des
» BVerfG müsste eine Beschwerde erfolgreich sein. Aber der Weg bis dahin ist
» ziemlich mühsam.
» Sorry.
Hallo,
danke für die Info. Aber ich verstehe das nicht, ich muss ja auf Grund dessen, dass mein Sohn da ist, noch die andere Wohnung behalten. Warum wird das nicht angerechnet. Ist doch auch zum Schutz der Familie, oder>
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