ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren

Alfred @, Montag, 31.08.2009 (vor 6276 Tagen) @ Simon

Vor dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz müsstest Du meiner Meinung nach bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen – und zwar vor Ablauf der Zahlungsfrist. Wenn der abschlägig beschieden ist, kannst Du den Antrag auf vorl. Rs. beim VG stellen und gleichzeitig bei der Stadt die Stundung beantragen (Ratenzahlung).
Der Gang der Dinge dürfte dann folgender sein:
Das VG wird den Antrag auf vorl. Rs, ablehnen, wenn Du Glück hast unter Reduzierung des Betrags,
Gegen den Beschluss kannst Du dann beim OVG Antrag auf Berufung stellen.
Das OVG wird den Antrag ablehnen, dann ist der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde.
Rückwirkende Ummeldung kannst Du parallel dazu versuchen. Wenn es klappt, bis Du eigentlich fein raus. Dann könnte die Klage sogar Aussicht auf Erfolg haben
Aber ehrlich: Warum sollen Kölner in Köln nicht auch zahlen> Die Stadt ist doch nicht fremdenfeindlich.


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