ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren

Alfred @, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6275 Tagen) @ Yvonne Winkler

» » >> Antrag auf Stundung zu stellen, wenn man die fällige Summe nicht aufbringen kann/will. Das heißt m.E. doch nicht, dass ich die Forderung anerkenne. Sonst könnte ja keiner (vor Gericht)klagen, der die ZWSt bereits gezahlt hat.

» Antrag auf Stundung heißt, dass man die Forderung anerkennt, aber nicht zahlen kann, mal platt gesagt.
» Derjenige, der die ZWSteuer unwidersprochen oder ohne den Klageweg zu beschreiten zahlt, erkennt die ZWSt an und kann dann Stundung beantragen.
» Für die anderen gilt Antrag auf AdV.

Sehe ich nicht ein - muss ich ja wohl auch nicht.
Der Antrag auf AdV ist doch nicht Pflicht.
Was ist mit denjenigen, die die ZWSt in einer Summe locker zahlen, weil sie das nicht juckt und sie sich den Kram mit endlosen Anträgen nicht antun wollen, und dann klagen, weil sie die Steuer ungeachtet der Zahlung für rechtwidrig halten> Da gilt doch wohl nicht analog zur "Anerkennung durch Antrag auf Stundung“ eine „Anerkennung durch Zahlung“>


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