ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren

Alfred @, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6180 Tagen) @ Yvonne Winkler
bearbeitet von Alfred, Dienstag, 01.09.2009

Ich korrigiere mich (aus Prinzip ungern) – wenn Vollstreckung droht, kann sofort vor Gericht gezogen werden. Das dürfte hier der Fall sein. Antrag bei der Stadt auf Stundung sollte NICHT gleichzeit mit dem Antrag ans Gericht gestellt werden, wird m.E. aber irgendwann auf dem verschlungenen Rechtsweg erforderlich .
Zu erwartender Ablauf also:
Gericht lehnt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz rechtskräftig ab. Wenn ich mich nicht irre, kann die Stadt dann ihre Forderung eintreiben. Allenfalls kann man noch in die Berufung gehen und so das Ganze ein bisschen hinausschieben. Der Berufungsantrag wird aber auch abgelehnt (mehr als 1 Seite braucht das OVG NRW dafür nicht).
Meine Folgerung:
Spätestens dann ist der Antrag auf Stundung zu stellen, wenn man die fällige Summe nicht aufbringen kann/will. Das heißt m.E. doch nicht, dass ich die Forderung anerkenne. Sonst könnte ja keiner (vor Gericht) klagen, der die ZWSt bereits gezahlt hat.


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