ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren

Yvonne Winkler @, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6275 Tagen) @ Alfred

Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung ist schon richtig im Eilverfahren.

Stundung setzt doch voraus, dass man die Zahlung und den Zahlungsgrund akzeptiert, aber nicht zahlen kann und deshalb um Stundung bittet.

Bitte nicht alles durcheinander werfen.


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