Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

» Den Fragebogen gab es leider nicht als Durchschlag bzw. Kopie aber da ich
» ihn erst vor 3 Tagen ausgefüllt habe sind mir die Hauptpunkte noch
» bekannt:
» Auszufüllen waren die Wochentage, die ich in der neuen Wohnung verbringe
» (bei mir Mo-Do), Feiertage und Semesterferien (160 Tage) sowie die
» Entfernung zum alten Wohnort (zum Einschätzen der Pendelmöglichkeit am
» Wochenende).
» Da ich mich zu diesem Zeitpunkt dummerweise noch nicht über mögliche
» steuerliche Folgen einer Einstufung als Nebenwohnsitz informiert hatte
» haben meine Angaben wohl eine ganz knappe Einstufung zugunsten der
» Nebenwohnsitzregelung bewirkt.

Hat Dich die Meldebehörde nach der Zahl der Tage gefragt, an denen Du in den Semesterferien und an Feiertagen in Deiner Wohnung bist> Alles andere mach ja keinen Sinn... was nichts heissen muß.

Nach Ansicht der Verwaltung kommt es für die Bestimmung der vorwiegenden Nutzung einer Wohnung wohl darauf an, in welcher der gemeldeten Wohnungen sich der Einwohner überwiegend aufhält. Entscheidend ist also die Relation.

Die von Dir erhobenen Daten lassen aber vernünftigerweise keinerlei Schluss auf die Relation Deines Aufenthalts verteilt auf die beiden Wohnungen zu. Dafür ist alleine die Frage relevant, wieviele Tage Du Dich in jeder der Wohnungen aufhältst.
Da ist es natürlich von Bedeutung, welche Daten sonst noch erhoben wurden.

Wenn ich selbst keine konkrete Angabe zu meiner Hauptwohnung gemacht hätte, würde ich erstmal freundlich bei der Verwaltung anfragen, wie sie zu der melderechtlichen Entscheidung gekommen ist, meine Wohnung zu einer Nebenwohnung zu qualifizieren.

Das ganze stinkt für mich...

» Was mich allerdings wundert ist, dass das Bürgeramt mir in keinster Weise
» eine Ummeldung zum Hauptwohnsitz empfohlen hat … da ich dies ja, wie im
» vorherigen Post erwähnt eigentlich als „win-win“-Situation gesehen hätte.
»
» Meiner Meinung dürfte es doch möglich sein, meine Angaben zu korrigieren
» und beispielsweise bei der Wochentagsabfrage Mo-Fr. statt Mo-Do anzugeben …
» dies würde auf jeden Fall zu einem zeitlichen Übergewicht in der neuen
» Wohnung führen und müsste eigentlich zu einer Einstufung als Hauptwohnsitz
» führen … oder mache ich hierbei einen gedanklichen Fehler>

Dir steht es natürlich jederzeit frei, Dein Wohnverhalten zu ändern. Nach Ansicht der Stadt Heidelberg bist Du vermutlich sogar verpflichtet, Ihr dieses dann unverzüglich mitzuteilen. Wenn Du die Sache rückwirkend korrigieren willst, musst Du Dir die Frage gefallen lassen, warum Du zuvor falsche Angaben gemacht hast.

Am interessantesten wäre es, zunächst der Sache auf den Grund zu gehen... (s.o.)


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