Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Mit Verlaub.
»
» Man muss ja schon hellseherische Fähigkeiten haben, um abschätzen zu
» können, wieviele Tage im Jahr man hier und dort zubringt. Das kann doch
» allenfalls ex post, also im Nachhinein ermittelt werden.
» So eine hypothetische Aufenthaltsdauer in die Zukunft festzulegen, kann aus
» meiner Sicht jederzeit geändert werden.

Hehe... Du hast es zutreffend erfasst! :-D

Wenn jemand eine zweite Wohnung anmeldet, wonach soll er entscheiden, ob diese Haupt- oder Nebenwohnung ist>

Das geht logischer Weise nur nach der momentanen Absicht der künftigen Nutzung.

In der Vergangenheit gab es keine vorwiegende Nutzung einer Wohnung, da der Einwohner nur eine hatte.

Das ist ja mit die Krux an der ganzen Geschichte.


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