Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5118 Tagen) @ Gustav

» Erhebung seit 1988 bestand. Man pflegt volkshetzerisch zu behaupten wer eine 2. Wohnung sich leistet,der sollte auch zur Kasse gebeten werden!!
Nicht doch immer wieder diese Leier - einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Staat Steuern auf nahezu alles erheben kann, was findigen Politikern (oder auch Behörden) einfällt. Das ist jetzt schon eine ganze Menge. aber längst noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist doch immer gegeben, wenn man den fortschrittlichen Entscheidungen höchster Gerichte folgen darf:
Jeder Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf ist ein zusätzlicher (und damit ein besonderer) Aufwand zu den sonstigen Lebenhaltungskosten - unwiderlegbar, unanfechtbar.
Jeder, der lebt, ist demnach wirtschaftlich besonders leistungsfähig. War immer so, ist so und wird so bleiben, Mit welcher Begründung wollte man sonst Aufwand- und Verbrauchsteuern rechtfertigen>


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