HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Yvonne Winkler @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5062 Tagen) @ Percy

» - Ich bin verheiratet
» - habe außerhalb von München meinen Hauptwohnsitz, in München Nebenwohnsitz
» (da ich in München arbeite)
» - Meine Frau ist nur an unseren Hauptwohnsitz gemeldet

Hauptwohnsitz ist Familienwohnung
»
» Die Stadt München hat mir nach fast 3 Jahren seit meinen Widerspruch zur
» Zweitwohnsteuer geschrieben, dass "für die Anerkennung des
» Ausnahmetatbestandes 'Erwerbszweitwohnung' kommt es entsprechend dem Urteil
» des BVG vom 11.10.05 darauf an, dass die Nebenwohnung im Vergleich zur
» Hauptwohnung zeitlich überwiegend genutzt wird".

Wüsste nicht, woher sie das nehmen. Berufsbedingte Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten darf nicht besteuert werden, völlig gleichgültig, wie oft er sich in der Zweitwohnung aufhält.

» Daher möchten sie wissen, wieviele Tage pro Woche bzw. Monat ich mich seit
» 2007 in München aufgehalten habe bzw. werde, außerdem ob die Zweitwohnung
» zeitlich überwiegend benutzt wird, und wie sich die Eigentumsverhältnisse
» der Wohnung in München zwischen meiner Frau und mir aufteilen.

Vielleicht ist der tiefere Sinn, Euch zu überführen, dass ihr tatsächlich in München euren wahren Familienwohnsitz habt und falsch gemeldet seid. Der Trick vieler Profis ist doch der, die Gattin in der "Neben-Ferienwohnung" mit Hauptwohnsitz zu melden und in München (der eigentlichen Hauptwohnung) die berufsbedingte Nebenwohnung zu platzieren. So kommt der "richtige Geschäftsmann" um diese ZWS herum. Ich denke, das wollen sie ausschließen.

Ich hoffe, weitergeholfen zu haben!


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