HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Alfred @, Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5058 Tagen) @ Onkel

» Wenn meine Frau eine Ausbildung in München macht, zählt Sie dann im Meldegesetz als Hauptwohnung in München ABER im Steuerrecht als doppelte Haushaltsführung, auch wenn ich ebenso berufsbedingt in München bin >
Dass das Finanzamt das auch so sieht, hoffe ich für Dich.

» Da widerspricht sich doch Meldegesetz und Steuerrecht>
Im Einkommensteuerrecht geht es um den Lebensmittelpunkt und die Führung von Haushalten, also eher qualitative Kriterien. Im Melderecht geht es vorrangig um das zeitliche, quantitative Kriterium des Aufenthalts an einem Ort. Einen Widerspruch sehe ich da nicht unbedingt.
Melderecht und Einkommensteuerrecht regeln verschiedene Sachverhalte und verfolgen jeweils einen anderen Zweck. Deswegen ist es ja auch idiotisch, diese beiden Rechtssysteme miteinander verknüpfen zu wollen, so wie es im „ZWSt-Recht“ nunmehr legale, höchstrichterlich abgesegnete Praxis ist. Die Frage, ob es sich beim ZWSt-Recht - in einem engeren Sinn betrachtet – überhaupt noch um „Recht“ handelt, muss dabei nicht mal erörtert werden. Auch die so entstandene babylonische Sprachverwirrung muss wohl um des höheren Zieles (Steigerung der Einnahmen einzelner Kommunen) willen und wegen der höchstrichterlich attestierten Unfähigkeit kommunaler Verwaltungen, hingenommen werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion