HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Onkel @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5286 Tagen) @ Yvonne Winkler

Wieso muss/darf eine beruflich notwendige Zweitwohnung nach 185 Tagen oder sonst einer Zeit bemessen werden > Pro Jahr gibt es mehr als 250 (!) Arbeitstage, selbst wenn man Urlaub und Feiertage abzieht ist man doch i.d.R. IMMER mehr als 185 am Arbeits(Zweitwohnort). Da kann doch keine Behörde kommen und melden, man müßte hier daher in München den Erstwohnsitz begründen, obwohl freies Wahlrecht für den HWS gemäß dem familiären LEBENSMITTELPUNKT besteht > Das widerspircht doch völlig dem Gendanken einer beruflich bedingten Zweitwohung >

Inzwischen kann man gemäß BGH sogar seinen Erstwohnsitz München in einen Zweitwohnsitz umwandeln, OHNE dass berufliche Günde voliegen, sonden pivate >

Oder sehe ich hier völlig was falsch >


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