HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Alfred @, Montag, 12.07.2010 (vor 5059 Tagen) @ Onkel

» wahrscheinlich beide drin (wenn es der Vermieter verlangt!).
Der Vermieter hat diesbezüglich gar nichts zu verlangen. Wenn Du die Wohnung für Dich allein mietest und alleine nutzt, geht es ihn noch nicht mal was an, ob du verheiratet bist oder nicht. Und besuchen kann dich in Deiner Wohnung jeder, dem Du es erlaubst.

» Was ist nun Haupt und Nebenwohnung, wenn wir beide in der Woche über berufsbedingt in München sind, jedoch die Wochenenden an unserem Lebensmittelpunkt mit Familie (Mutter, Bruder) und Freundeskreis verbringen>
» Wir sind "nur" zum Arbeiten in München und sehen hier nicht unseren Lebensmittelpunkt!
Der „Lebensmittelpunkt“ interessiert im Melderecht nur am Rande. Maßgeblich ist der vorwiegende Aufenthalt - das ist rein zeitlich zu sehen. Wenn Ihr - Du und Deine Frau - in der Woche berufsbedingt in München seid, ist dort Euer vorwiegender Aufenthalt und damit die Hauptwohnung. Wo Ihr Eueren Lebensmittelpunkt seht, interessiert dann melderechtlich niemanden.


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