HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Alfred @, Sonntag, 11.07.2010 (vor 5060 Tagen) @ Percy

Die Absurdität/Perversität liegt darin, dass eine beruflich bedingte Zweitwohnung im Einkommensteuerrecht etwas anderes ist als eine Zweitwohnung im Zweitwohnungsteuerrecht (sofern des das als Recht überhaupt gibt:-D ) oder eine Nebenwohnung im Melderecht. In diesem unappetitlichen Gemisch glaubt mancher oft, es verwaltungsseitig/-rechtlich mit Vollidioten zu tun zu haben, die weder der Sprache noch der Logik mächtig sind. Kurzum: Alles Perverse.
Trost für alle Betroffenen: Sinngemäß Lukas 23, Vers 34 – ob Vergeben angebracht ist, muss jeder für sich entscheiden.

Für Percy:
Wenn Du als Verheirateter Deine Münchener Nebenwohnung nicht vorwiegend nutzt, kriegst Du wegen der Zweitwohnungsteuer Ärger mit der Stadt München bis hin zum BVerwG. Wie dann ggf. das BVerfG entscheidet, steht in den Sternen oder sonst wo.
Allerdings, wenn Du in München arbeitest (5-Tage-Woche), müsste die Angabe „vorwiegender Aufenthalt“ für Dich richtig sein.
Die Registrierung mit Nebenwohnung ist trotzdem richtig, denn für Dich als Verheirateten ist Deine Hauptwohnung die Wohnung der Familie/die eheliche Wohnung. Für deine Frau ist diese Wohnung der Familie/eheliche Wohnung melderechtlich die alleinige Wohnung und nicht die Hauptwohnung, denn sie hat keine Nebenwohnung.
Auch wenn Deine Frau Mitinhaberin der Wohnung sein sollte, gibt es Ärger, denn dann wird sie zur ZWSt herangezogen. Da ist die richtige Antwort für Dich nur: Ich bin alleiniger Inhaber der Nebenwohnung.
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