HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Onkel @, Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5035 Tagen) @ Onkel

Der „Lebensmittelpunkt“ interessiert im Melderecht nur am Rande. Maßgeblich ist der vorwiegende Aufenthalt - das ist rein zeitlich zu sehen. Wenn Ihr - Du und Deine Frau - in der Woche berufsbedingt in München seid, ist dort Euer vorwiegender Aufenthalt und damit die Hauptwohnung. Wo Ihr Eueren Lebensmittelpunkt seht, interessiert dann melderechtlich niemanden.


Wenn meine Frau eine Ausbildung in München macht, zählt Sie dann im Meldegesetzt als Hauptwohnung in München ABER im steuerrecht als doppelte Haushaltsführung, auch wenn ich ebenso berufsbedingt in München bin > Da widerspricht sich doch Meldegesetzt und Steuerrecht >> Danke.


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