Babylon

LionelHutz @, Montag, 11.10.2010 (vor 5355 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von LionelHutz, Montag, 11.10.2010

» Folgender Spruch fiel mir in die Finger. Finde ihn staatstragend.

Hmm... der hatte in der vorherigen Fassung eine andere Aussage, oder>

So aus dem Zusammenhang gerissen sehe ich da nichts staatstragendes. Klingt aber eher etwas unpräzise.

Richtiger wäre vielleicht:

Eine Zweitwohnungssteuer kann den Steuertatbestand nicht alleine an das Melderegister knüpfen. Eine Eintragung im Melderegister stellt für sich genommen keinen Aufwand des Eingetragenen dar (Selbstverständlichkeit). Folgerichtig knüpfen die Satzungen den Steuertatbestand an das "Innehaben einer Zweitwohnung". Um die Steuererhebung zu vereinfachen wird typisierend an das Melderegister angeknüpft. Dies ist natürlich nur zulässig, wenn in der Regel davon auszugehen ist, dass die mit Nebenwohnung erfassten Einwohner diese Wohnung zwar innehaben, sie aber tatsächlich nicht vorwiegend nutzen (sie also eine "Zweitwohnung" ist). Davon sei in der Regel auszugehen (So ungefähr das BVerfG in 2010). Mit der These, dass ihre Melderegister in Bezug auf Nebenwohnungen ganz überwiegend falsch sind, begründen viele Städte aber gerade den Nutzen ihrer Steuer. Viele Fragen stellen sich in diesen Fällen nicht mehr.

Also, den Hasen bei den Löffeln packen! :ok:


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