Babylon

LionelHutz @, Dienstag, 12.10.2010 (vor 5354 Tagen) @ Alfred

» Gerne, aber wo ist der Hase>

Für die Rechtmäßigkeit einer typisierende Anknüpfung gibt es recht klar definierte Voraussetzungen. Das BVerfG nennt sie in der Studentenentscheidung aus 2010 mittelbar, indem es feststellt:

"Die Verweisung der Steuersatzung auf das Melderecht dient zudem der Vereinfachung der Verwaltung in einem Massenverfahren und der Vermeidung doppelten Ermittlungsaufwands der Melde- und Steuerbehörde. Dafür spricht außerdem, dass eine Ermittlung der Wohnverhältnisse von Steuerpflichtigen wegen der Nähe zur Sphäre privater Lebensführung und wegen des Schutzes der Wohnung durch Art. 13 GG ohnehin nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfGE
101, 297, 311)."

Viele Städte gehen aber von "Trefferquoten" von weit unter 5% aus und belegen dies sogar durch eigene Berechnungen.

Wenn eine Stadt 30.000 Einwohner für steuerpflichtig erklärt, selbst aber nur von ein paar hundert Steuerschuldnern ausgeht, dann ist es fast unausweichlich, dass die Stadt am Ende mit ein paar tausend Klagen an der Backe aufwacht. Das ist nicht die Art der Vereinfachung die das BVerfG meint.


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