Babylon

Alfred @, Mittwoch, 13.10.2010 (vor 5353 Tagen) @ LionelHutz

» » ... Hast Du aussagekräftige Zahlen zu Köln> Sollte man aber ggf. in einem
» neuen Beitrag vertiefen.

Also keine aussagekräftigen Zahlen und kein neuer Beitrag. Und nicht Köln. Na ja, ich hatte das so verstanden, dass Du mit der „Stadt am Ende mit ein paar tausend Klagen an der Backe aufwacht“ Köln beschreibst.

Nehmen wir also Bonn (Angaben nach der Beschlussvorlage, ob der rechnerische Ansatz stimmt, sei mal dahingestellt):
Derzeit hat Bonn ca. 31.500 Nebeneinwohner. Das sind nur potentielle Steuerpflichtige.
Diese Zahl soll sich mit Einführung der ZWSt schlagartig um ca. 29.200 vermindern (Karteileichen, Abmeldungen, Statusänderungen sehr zum Wohle der Stadt).
Für die Zweitwohnungsteuer bleiben damit ca. 2.300 Nebeneinwohner übrig, die wohl als Steuerpflichtige (nicht mehr als potentielle) anzusehen sind. Das wäre m.E. dann die Basis für die Berechnung der Trefferquote.
Von denen hofft man ca. 1.200 (also knapp mehr als 50%) zum Steuerschuldner machen zu können (Verwaltungsvereinfachhung zulässig>).
Ob und wie viel Ärger Bonn kriegt, hängt also wesentlich davon ab, wie geschickt sie mit den ca. 2.200 Verheirateten und Unbelehrbaren umgeht. Aber „ein paar tausend Klagen“ werden es bestimmt nicht, selbst wenn sie sich bei solchen Sachen ungeschickt anstellen.

In Bonn rechnet man in der Prognose sehr vorsichtig. Zum Vergleich Mainz:
31.12.2004: 18.061 Nebeneinwohner
Einführung der ZWSt zum 1.6.2005
31.12.2005: 3.698 Nebeneinwohner
31.12.2006: 2.761 Nebeneinwohner
Anzahl der Steuerfälle 2008: ca. 1.400
13.05.2009: erfolgreiche Revision beim BVerwG

Ach so: Klagen gab es in Mainz etwa 150. Die Mainzelmännchen haben sich m.E. da geschickter und wohl auch verantwortungsbewusster aus der Affäre gezogen als die Heinzelmännchen.

Übrigens, so rechnet man vorher, danach hält man sich mit der Zahl der Steuerfälle sehr zurück.


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