Antrag

Rebell @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5174 Tagen) @ lisse_1

, weil ich im Internet nirgends so
» einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer in München finde, kann
» mir jemand weiterhelfen>

Darf ich davon ausgehen, dass Du einen Antrag wegen der Befreiung für Geringverdiener led. bis 25 000 € und verh. bis 33 000 € Summe der positiven Einkünfte, stellen möchtest.
Nimm bitte zur Kenntnis, dass bei dem Reform- Gesetz v. Juli 2008 ausdrücklich heißt: Ein Formloser Antrag mit den Angaben der Einkünfte im entsprechenden Kalenderjahr kann in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. des Folgejahres, in dem die Steuer fälig wurde, bei der Kommune eingereicht werden.
Im Klartext kannst Du nun wieder v. 1.1. bis 31.1. 2011 eine rückwirkende Befreiung für das Jahr 2010 beantragen. Bei vielen Gemeinden werden diese Anträge bis tief in die Mitte des Kalenderjahres für Beschäftigung der Zweitwohnungssteuerbehörden in den Kommunen bewältigt.
Sollte bereits im Jahre 2009 eine Steuer fällig gewesen sein und die Antragsfrist Januar 2010 vergessen oder übersehen worden sein, dann ist ein Anspruch nicht mehr möglich. Soo ist der Gesetzestext an welchen sich alle Sachbearbeiter zu halten haben!


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