Antrag
» ..., zum anderen ist es ja umständlich auch für die Behörde. Ein Zahlungseingang mehr, dessen Eingang geprüft werden muß - und ein Zahlungsausgang mehr, der veranlaßt werden muß.
» Zur Ergänzung " es wird auf Summe der positiven Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehung der Zweitwohnungs-Steuerpflicht abgestellt!
» Manche Kommunen verlangen ...
Diese Datenabfrage und -prüfung dürfte der eigentlich wunde Punkt bei der Bearbeitung sein. Informationelle Selbstbestimmung und eine Bagatellsteuer - ein Musterbeispiel, wie eine Satzung sich selbständig macht. Gefangen in rechtswidrigen Normen ergeht sich eine Verwaltung im Absurden. Ob da vielleicht Einsparpotential liegt> Dass dabei Geld hin- und herfließt ist ja nicht zwangsläufig, wäre aber der berühmte Punkt auf dem i. Vorstellbar ist es auf jeden Fall.
Absurder Ablauf:
1. Eingang eines Steuerbescheids.
2. Antrag auf Befreiung (mit Armutsnachweisen).
3. Zahlung der ZWst, weil Antrag noch geprüft wird.
4. Bewilligung des Antrags.
5. Rücküberweisung der gezahlten Summe.
Ein zinsloser Kredit, der die Not der Stadt aber auch nicht lindert.
Eine andere Möglichkeit (wenn auch immer noch absurd) wäre:
1. Abgabe der Steuererklärung mit Antrag auf Befreiung.
2. Prüfung von Erklärung und Antrag.
3. Erstellen eines Steuerbescheids mit gleichzeitiger Befreiung.
gesamter Thread:
- Antrag - lisse_1, 03.11.2010