Antrag

Rebell @, Donnerstag, 04.11.2010 (vor 5173 Tagen) @ René

, zum anderen ist
» es ja umständlich auch für die Behörde. Ein Zahlungseingang mehr, dessen » Eingang geprüft werden muß - und ein Zahlungsausgang mehr, der veranlaßt
» werden muß.
Zur Ergänzung " es wird auf Summe der positiven Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehung der Zweitwohnungs-Steuerpflicht
abgestellt!
Manche Kommunen verlangen außer dem Antrag auch noch die Vorlage von Belegen, so wie auch Sparbücher sonstige Einkünfte wie Miete oder dergl. In der Regel gibts viele Rückfragen, die Sachbearbeiter sind angewiesen alle informationen zu prüfen!


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