Antrag

Alfred @, Donnerstag, 04.11.2010 (vor 4911 Tagen) @ Himbim13

Es geht hier nicht um einen Steuererlass.
Man sollte immer davon ausgehen:
Die Erhebung der ZWSt bei Unterschreiten der Armutsgrenze ist per Gesetz verboten. Da wäre - entsprechender Antrag vorausgesetzt - schon ein Steuerbescheid rechtswidrig.

Deswegen besser so:

An die Stadt München ... bla ... bla ...bla ...

Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer, Kassenzeichen ....

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Sache beantrage ich gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 ff. KAG die Befreiung von der oben bezeichneten Steuer.
Mit freundlichen Grüßen

Sollte ein Steuerbescheid mit Zahlungstermin bereits vorliegen, nach "Steuer" und vor "MfG" einfügen:

und die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Antrag


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Antrag - lisse_1, 03.11.2010 [*]
    • Antrag - Alfred, 03.11.2010
    • Antrag - Rebell, 03.11.2010
    • Antrag - Himbim13, 04.11.2010
      • Antrag - Alfred, 04.11.2010