Urteil VGH Baden-Württemberg Urt. vom 10.2.2011

Alfred @, Mittwoch, 30.03.2011 (vor 4776 Tagen) @ Alfred

Im Originaltext ist das Urteil noch schöner. Herzlichen Dank.

Korrektur meinerseits:
Dass die angesprochene notarielle Vereinbarung im Testament des Klägers steht, war aus der Kurzfassung so nicht zu ersehen. Das mindert die Chancen des Klägers. Und bei den detaillierten Angaben im Urteil sind die Chancen, sich herauszuwinden auch recht gering.

Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg, Cannes und Baden-Baden, da klingt nicht gerade nach Präkariat. Umso erstaunlicher wäre es, wenn er im Endeffekt ZWSt berappen müsste. Verdient hätte er es allerdings.

4. Sommersprosse
Der Unterschied zwischen Eigentümer, Inhaber und Nutzer verschwimmt bei allen Parteien ein bisschen.
5. Sommersprosse
Eine Zweitwohnung ist eben nicht zwangsläufig ein Zweitwohnsitz und umgekehrt.


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