Urteil VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2011

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 06.04.2011 (vor 5470 Tagen) @ toubib

Wer eine Zweitwohnung als reine Kapitalanlage hält wird sich regelmäßig nicht mit Nebenwohnung melden oder> Insofern dürfte das nur Fälle betreffen, bei denen sich jemand falsch gemeldet hat.


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