Urteil VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2011

toubib @, Freitag, 08.04.2011 (vor 5468 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Wer eine Zweitwohnung als reine Kapitalanlage hält wird sich regelmäßig
» nicht mit Nebenwohnung melden oder> Insofern dürfte das nur Fälle
» betreffen, bei denen sich jemand falsch gemeldet hat.

Das stimmt, mit Ausnahme vielleicht einer Wohnung, die jemadn rein für Nachtdienste, Bereitschaftsdienste u.ä. unterhält.

Aber umgekehrt braucht es keine Meldung, um ZWS pflichtig zu werden. Die Möglichkeit reicht.


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