Wieder Ärger mit Mainz!

BeWi @, Dienstag, 09.08.2011 (vor 4979 Tagen)

Anfang des Jahres sollte ich erstmals ZWS für 2010 und 2011 zahlen. Ich habe widersprochen, da ich in einem WOhnheim wohne und mein Zimmer zuhause ein Kinderzimmer ist, was aber leider nicht funktioniert hat. Man hat mir mitgeteilt, dass mein Widerspruch mit Ablauf einer bestimmten Frist dann auch gegessen wäre. Da mir kein Grund eingefallen ist es nochmals zu versuchen, habe ich es dann gelassen.
Jetzt schreiben sie mich an, dass ich
a) durch die veränderte Fassung der ZW-abgabesatzung der Stadt Mainz vom 08.12.2010 mehr bezahlen muss, da meine Nettokaltmiete den unteren Wert der Zweidrittelspannweite nach dem jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Mainz zu Beginn des Ermittlungszeitraumes unterschreitet.
b) dass ich mit meinem Widerspruch irgendwas anfangen muss, sonst müsste ich irgendwelche Verfahrenskosten tragen.

Meine Fragen jetzt:
1) ist mein Widerspruch erst dann ungültig, wenn ich ihn zurückziehe> Muss ich jetzt schon mit irgendwelchen Kosten für den Widerspruch rechnen>
2) ist das unter Punkt a) genannte rechtens> Ich meine, es ist ja unfair einfach hinzugehen und zu sagen, dass meine ZWS so niedrig ist, dass sie nach oben aufpoliert werden muss! Und weiter: ist es rechtens, dass man mir für einen Beschluss vom 08. Dezember 2010 für das gesamte Jahr eine Erhöhung aufbürgt>

Vielen Dank!!


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