Wieder Ärger mit Mainz!

BeWi @, Dienstag, 09.08.2011 (vor 4785 Tagen) @ Alfred

"Aber da ist wohl eher die Auskunft der Stadtverwaltung falsch"
-> Da werd ich nochmal nachhören.

" Da könnte sich, selbst wenn die
Satzung was anderes besagt, ein Widerspruch durchaus lohnen."
Gegen was genau> Die Erhöhung generell oder den Mietspiegel als Grundlage und die Erhöhung deswegen>
Sollte ich die SAtzung anfordern> Das dauert ja sicher nochmal ne Weile. Und da die im Brief sehr mit Paragraphen um sich geworfen haben sollte ich das wohl auch um einen passenden Widerspruch formulieren zu können, oder>

Danke für die schnelle Antwort!


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