Wieder Ärger mit Mainz!

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4784 Tagen) @ BeWi

Also, ich finde den Text der besagten Satzungsänderung auch nicht. Lediglich im Ratsinformation der Stadt ist ein Hinweis auf die Beschlussfassung zu finden (… gegen die Stimmen der Republikaner). Seltsam ist das schon.

Genau so seltsam ist die Argumentation, da hast Du schon Recht. Ob die vStadt or Gericht damit durchkommt, sei mal dahingestellt.

Da der Widerspruch abgelehnt wurde, musst Du Dich nun entscheiden, ob Du Klage einreichen willst. Ein paar Möglichkeiten gibt es schon, allgemeine und ganz spezielle – da wäre z.B. die Frage der Miethöhe zu klären. Angeblich zahlst Du eine monatliche Kaltmiete von 126,40 EUR. Stimmt das überhaupt> Und wie ergibt sich die Summe> Und dann kann man natürlich die Zulässigkeit dieser Satzungsnorm grundsätzlich anzweifeln,. Schließlich ist der Wohnwert einer Wohnung in einem Studentenwohnheim geringer als in einer Wohnung auf dem freien Markt. Wie das Ganze ausgeht, hängt vom Gericht ab.

Deine Entscheidung. Bei den Formulierungen kann ich Dir dann helfen (am besten per Mail)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion