Wieder Ärger mit Mainz!

Alfred @, Freitag, 09.09.2011 (vor 4585 Tagen) @ BeWi

Natürlich wäre es zweckmäßig, die Satzungsänderung im Wortlaut zu kennen. Aber da hilft nur ein Anruf bei den zuständigen Bearbeitern.
Diskutieren dürfte allerdings kaum möglich sein, denn der Bezug wird wohl stimmen (was nicht heißt, dass er rechntens wäre). Kann aber durchaus sein, dass das Ganze dann so hin und her geschoben wird, bis die Klagefrist verstrichen ist.
Es bleibt letztlich bei der Alternative „Klage oder sein lassen“.


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